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Hergestellt im Westerwald

100% Upcycling

Don't Label Me Kampagne

Ein grosses Problem für Upcycling-Designer*innen stellt zur Zeit die EU-Textilkennzeichnungsverordnung aus dem Jahre 2011 dar. "Nach Art. 14 der Europäischen Textilkennzeichnungsverordnung Nr. 1007/2011 (TKVO) müssen Textilerzeugnisse mit einem Gewichtsanteil an Textilfasern von mindestens 80% bezüglich ihrer Faserzusammensetzung physisch etikettiert oder gekennzeichnet werden.”

Bei Mischgeweben muss die Zusammensetzung nach Prozentanteilen aufgeschlüsselt werden. An sich ist diese Transparenz für Verbraucher*innen eine gute Sache, allerdings für Upcycling Designer*innen so gut wie unmöglich umzusetzen!

Die verwendeten Altkleider und vor allem Stoffreste (meistens Spenden) sind fast immer ohne Kennzeichnung und Hersteller-Etikett.

Zusätzlich erschwert die Art des Designs beim Upcycling, z.B. Patchwork-Technik und die Verwendung von vielen unterschiedlichen Reststoffen, das Kennzeichnen des Kleidungsstückes.

Interessanterweise gibt es für Second-Hand Kleidung eine Ausnahme. Laut der Textilkennzeichnungsverordnung ist Second-Hand Kleidung von der Textilkennzeichnungspflicht befreit.

Allerdings gilt diese Ausnahme nur, wenn die Second-Hand Kleidung im unveränderten Zustand wiederverkauft wird. Also, sobald man etwas daran ändert, was ja beim Upcycling der Fall ist, gilt diese Ausnahme nicht mehr.

FAKT ist, dass die Herstellungsmethode “UPCYCLING” in der aktuellen Textilkennzeichnungsverordnung überhaupt nicht berücksichtigt wird UND das in der neuen, von der Europäischen Kommission vorgelegten “EU Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien”, ebenfalls nicht auf die Herstellungsmethode “Upcycling” eingegangen wird.

Obwohl Upcycling massgeblich (durch viele kleine Labels und Unternehmen) zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft in der EU beitragen kann!

Laut EU, steht 2023 die Überarbeitung der Textilkennzeichnungsverordnung und Prüfung der Einführung eines digitalen Etiketts an.

Hier MUSS das Gesetz einen Zusatz für Waren vorsehen, die nach der Upcycling Methode hergestellt werden!

MEIN ZIEL: Verantwortliche EU- Politiker- und Politikerinnen auf diese Problematik aufmerksam machen und im Rahmen der Überarbeitung des Textilkennzeichnungsverordnung eine Gesetzesänderung zu bewirken, die Upcycling Kleidung von der Kennzeichnungspflicht befreit.

Für Fragen, Anregungen oder Unterstützung, kontaktiere uns einfach: info@amarancreative.com

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